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   VGH Baden-Württemberg, 24.01.1992 - A 14 S 1039/90   

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VGH Baden-Württemberg, 24.01.1992 - A 14 S 1039/90 (https://dejure.org/1992,3957)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.01.1992 - A 14 S 1039/90 (https://dejure.org/1992,3957)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. Januar 1992 - A 14 S 1039/90 (https://dejure.org/1992,3957)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zur Verfolgungsgefahr für einen iranischen Asylbewerber wegen Desertion und Asylantragstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1992, 585
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (18)

  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.1991 - A 14 S 1525/90

    Asylrecht - Iran: Anerkennung eines unverfolgt ausgereisten Minderjährigen -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.01.1992 - A 14 S 1039/90
    In diesem Zusammenhang war auch für den Kläger zu befürchten, daß Rechtsvorschriften zumal von "niederen Chargen" bei Verfolgung politischer Gegner dem totalitär-religiösen Zweck untergeordnet werden, wobei dies im System der Verfolgung politisch Andersdenkender durch die Unklarheit und Unbestimmtheit der Befugnisse in diesem Bereich angelegt ist (vgl. auch Deutsches Orient-Institut, Stellungnahme vom 24.07.1989 an VGH Baden-Württemberg; Lagebericht des Auswärtigen Amtes vom 21.09.1990; Urteile des Senats vom 23.03.1990 - A 14 S 58/89 -, vom 22.02.1991 - A 14 S 610/89 - und vom 18.11.1991 - A 14 S 1525/90 -).

    Hinsichtlich der Folgen einer exilpolitischen Betätigung und/oder Asylantragstellung in der Bundesrepublik hält der Senat an seiner bereits mehrfach geäußerten Überzeugung fest, daß auch aus heutiger Sicht für in den Iran zurückkehrende Asylbewerber die Gefahr besteht, als potentielle Regimegegner angesehen zu werden, weshalb sie zwar nicht (mehr) mit Bestrafung allein wegen der Asylantragstellung, aber dennoch außer mit Befragungen, Verhören und sonstigen Ermittlungen mit Haft und Folter rechnen müssen, wenn sich der Verdacht vergangener oder gegenwärtiger aktiver politischer Betätigung gegen das bestehende System "aus iranischer Sicht" erhärtet (vgl. Beschluß des Senats vom 21.12.1989 - A 14 S 937/88 - NVwZ-RR 1991, 48, 51 f.; ebenso Urteile vom 15.03.1991 - A 14 S 1036/89 -, vom 18.11.1991 - A 14 S 1525/90 - und vom 23.11.1990 - A 14 S 28/89 -).

    Auch die neuesten Lageberichte Iran des Auswärtigen Amtes vom 25.05.1991 und 09.09.1991 und die teils abweichende Bewertung des Hamburgischen OVG (Urteil vom 19.03.1991 - Bf VI 8/90 -) geben dem Senat keinen Anlaß, seine eigene Beurteilung zu ändern (vgl. Senatsurteil vom 18.11.1991 - A 14 S 1525/90 -).

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.01.1992 - A 14 S 1039/90
    Eine Verfolgung ist dann politisch, wenn sie dem einzelnen in Anknüpfung an seine politische Überzeugung, seine religiöse Grundentscheidung oder andere für ihn unverfügbare Merkmale, die sein Anderssein prägen, gezielt Rechtsverletzungen zufügt, die ihn ihrer Intensität nach aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgrenzen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 10.07.1989, InfAuslR 1990, 21, und vom 23.01.1991 - 2 BvR 902/85 u.a. - in Anknüpfung an die bisherige Rechtsprechung; vgl. BVerfG, Beschluß vom 02.07.1980, BVerfGE 54, 341, 360; BVerwG, Urteil vom 27.04.1982, DÖV 1983, 35).

    Maßgebend ist insoweit die anhand ihres inhaltlichen Charakters erkennbare Gerichtetheit der Maßnahme (vgl. BVerfG, Beschluß vom 10.07.1989, NVwZ 1990, 151 = DVBl. 1990, 101 = InfAuslR 1990, 21).

    Das ist insbesondere dann zu vermuten, wenn er eine Behandlung erleidet, die härter ist als die sonst zur Verfolgung ähnlicher - nicht politischer - Straftaten von vergleichbarer Gefährlichkeit im Verfolgerstaat übliche (BVerfG, Beschluß vom 10.07.1989, aaO).

  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.01.1992 - A 14 S 1039/90
    Die beachtliche Wahrscheinlichkeit einer Verfolgung ist dann anzunehmen, wenn bei der vorzunehmenden "zusammenfassenden Bewertung des zur Prüfung gestellten Lebenssachverhalts" die für eine Verfolgung sprechenden Umstände ein größeres Gewicht besitzen und deshalb gegenüber den dagegen sprechenden Tatsachen überwiegen, weshalb letztlich dem Gesichtspunkt der Zumutbarkeit maßgebende Bedeutung zukommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 05.11.1991 - 9 C 118.90 -, m.w.N.).

    Wenn nämlich bei quantitativer Betrachtungsweise nur eine geringe mathematische Wahrscheinlichkeit für eine Verfolgung besteht, macht es auch aus der Sicht eines besonnenen und vernünftig denkenden Menschen bei der Überlegung, ob er in seinem Heimatstaat verbleiben oder dorthin zurückkehren kann, einen erheblichen Unterschied, ob er z.B. lediglich eine Gefängnisstrafe von einem Monat oder aber die Todesstrafe riskiert (vgl. BVerwG, Urteil vom 05.11.1991, aaO).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.12.1989 - A 14 S 937/88

    Abschiebungsschutz bei menschenrechtswidriger Behandlung nach Rückkehr in Iran

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.01.1992 - A 14 S 1039/90
    Hinsichtlich der Folgen einer exilpolitischen Betätigung und/oder Asylantragstellung in der Bundesrepublik hält der Senat an seiner bereits mehrfach geäußerten Überzeugung fest, daß auch aus heutiger Sicht für in den Iran zurückkehrende Asylbewerber die Gefahr besteht, als potentielle Regimegegner angesehen zu werden, weshalb sie zwar nicht (mehr) mit Bestrafung allein wegen der Asylantragstellung, aber dennoch außer mit Befragungen, Verhören und sonstigen Ermittlungen mit Haft und Folter rechnen müssen, wenn sich der Verdacht vergangener oder gegenwärtiger aktiver politischer Betätigung gegen das bestehende System "aus iranischer Sicht" erhärtet (vgl. Beschluß des Senats vom 21.12.1989 - A 14 S 937/88 - NVwZ-RR 1991, 48, 51 f.; ebenso Urteile vom 15.03.1991 - A 14 S 1036/89 -, vom 18.11.1991 - A 14 S 1525/90 - und vom 23.11.1990 - A 14 S 28/89 -).

    Im einzelnen hat der Senat hierzu in seiner Entscheidung vom 21.12.1989, aaO, ausgeführt:.

  • BVerwG, 15.03.1988 - 9 C 278.86

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Persönliche Merkmale - Genfer Konvention -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.01.1992 - A 14 S 1039/90
    Die Befürchtung einer politischen Verfolgung ist dann im dargestellten Sinne begründet, wenn dem Asylsuchenden für seine Person bei verständiger, objektiver Würdigung der gesamten Umstände seines Falles politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht, so daß ihm nicht zuzumuten ist, im Heimatstaat zu bleiben oder dorthin zurückzukehren (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.03.1988, DVBl. 1988, 747, 749).
  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.01.1992 - A 14 S 1039/90
    Eine Verfolgung ist dann politisch, wenn sie dem einzelnen in Anknüpfung an seine politische Überzeugung, seine religiöse Grundentscheidung oder andere für ihn unverfügbare Merkmale, die sein Anderssein prägen, gezielt Rechtsverletzungen zufügt, die ihn ihrer Intensität nach aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgrenzen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 10.07.1989, InfAuslR 1990, 21, und vom 23.01.1991 - 2 BvR 902/85 u.a. - in Anknüpfung an die bisherige Rechtsprechung; vgl. BVerfG, Beschluß vom 02.07.1980, BVerfGE 54, 341, 360; BVerwG, Urteil vom 27.04.1982, DÖV 1983, 35).
  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.01.1992 - A 14 S 1039/90
    Der Senat ist davon überzeugt, daß der Kläger hinsichtlich der Angaben, die Gegenstand des oben Ausgeführten sind, die Wahrheit gesagt hat (vgl. zur Frage der Überzeugungsbildung des Gerichts BVerwG, Urteil vom 16.04.1985, BVerwGE 71, 180).
  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.01.1992 - A 14 S 1039/90
    Eine Verfolgung ist dann politisch, wenn sie dem einzelnen in Anknüpfung an seine politische Überzeugung, seine religiöse Grundentscheidung oder andere für ihn unverfügbare Merkmale, die sein Anderssein prägen, gezielt Rechtsverletzungen zufügt, die ihn ihrer Intensität nach aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgrenzen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 10.07.1989, InfAuslR 1990, 21, und vom 23.01.1991 - 2 BvR 902/85 u.a. - in Anknüpfung an die bisherige Rechtsprechung; vgl. BVerfG, Beschluß vom 02.07.1980, BVerfGE 54, 341, 360; BVerwG, Urteil vom 27.04.1982, DÖV 1983, 35).
  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.01.1992 - A 14 S 1039/90
    Politische Gegner und Andersdenkende müssen dabei über die Lasten und Beschränkungen hinaus, die ein autoritäres System seiner Bevölkerung allgemein auferlegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.05.1983, DVBl. 1983, 1007), mit Freiheitsentzug und weiteren schwerwiegenden sonstigen staatlichen oder dem Staat zuzurechnenden Verfolgungsmaßnahmen wie Folterungen rechnen, die wegen ihres inhaltlichen Charakters erkennbar darauf gerichtet sind, die Betroffenen politisch zu disziplinieren, sie in einer gegebenenfalls vermuteten oppositionellen Haltung im Ansatzpunkt zu stören und letztlich Abweichler zu vernichten.
  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 6.80

    Anforderungen an die Anerkennung eines aus dem Libanon stammenden staatenlosen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.01.1992 - A 14 S 1039/90
    Deutlich werden kann aber der politische Charakter von staatlichen Maßnahmen aus Anlaß der Wehrdienstentziehung oder Desertion etwa dann, wenn der Verweigerer oder Deserteur als Verräter an der gemeinsamen Sache angesehen und deswegen übermäßig hart bestraft, zu besonders gefährlichen Einsätzen kommandiert oder allgemein geächtet wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 31.03.1981, BVerwGE 62, 123, 125).
  • BVerwG, 27.04.1982 - 9 C 308.81

    Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter - Voraussetzungen eines

  • BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 22.88

    Ausländer - Politische Verfolgung - Latente Gefährdungslage - Republikflucht -

  • BVerwG, 09.01.1989 - 9 B 463.88

    Bestrafung wegen Kriegsdienstverweigerung - Drohende Todesstrafe - Asyl -

  • VGH Baden-Württemberg, 15.03.1991 - A 14 S 1036/89

    Iran: zur Beurteilung der Gefahr von Sippenhaft im Iran

  • VGH Hessen, 02.10.1989 - 13 UE 3090/86

    ANDERWEITIG; ASYLANTRAG; IRAN; REPUBLIKFLUCHT; REUEBEKENNTNIS; TÜRKEI;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.1990 - 16 A 10160/90

    Anerkennung als Asylberechtigter; Wehrdienstentziehung

  • VGH Baden-Württemberg, 16.03.1990 - A 14 S 28/89

    Unschädlichkeit eines absoluten Verfahrensmangels - Versagung rechtlichen Gehörs

  • VGH Bayern, 07.02.1990 - 19 B 88.31238
  • VGH Baden-Württemberg, 06.03.1992 - A 14 S 151/89

    Exilpolitische Betätigung eines minderjährigen Asylbewerbers aus dem Iran für die

    Der Senat hält insoweit an seiner bereits mehrfach geäußerten Überzeugung fest, daß auch aus heutiger Sicht für in den Iran zurückkehrende Asylbewerber die Gefahr besteht, als potentielle Regimegegner angesehen zu werden, weshalb sie zwar nicht (mehr) mit Bestrafung allein wegen der Asylantragstellung, aber dennoch außer mit Befragungen, Verhören und sonstigen Ermittlungen mit Haft und Folter rechnen müssen, wenn sich der Verdacht vergangener oder gegenwärtiger aktiver politischer Betätigung gegen das bestehende System "aus iranischer Sicht" erhärtet (vgl. Beschluß des Senats vom 21.12.1989 - A 14 S 937/88 - NVwZ-RR 1991, 48, 51 f.; ebenso Urteile vom 15.03.1991 - A 14 S 1036/89 -, vom 18.11.1991 - A 14 S 1525/90 - und zuletzt vom 24.01.1992 - A 14 S 1039/90 -).

    Keiner weiteren Prüfung und Entscheidung bedarf danach, ob die Wehrdienstentziehung, in welche der bei seiner Ausreise aus dem Iran 16-jährige Kläger mit der Vollendung seines 18. Lebensjahres in der Bundesrepublik "hineingewachsen" ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 05.11.1991 - 9 C 118.90 -) einen objektiven und daher asylrechtlich erheblichen Nachfluchttatbestand darstellt (zur Desertion vgl. das bereits zitierte Urteil des Senats vom 24.01.1992 - A 14 S 1039/90 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.1997 - A 12 S 1467/95

    Iran: keine beachtliche Verfolgungswahrscheinlichkeit allein wegen

    Der Senat folgt der Rechtsprechung des VGH Baden- Württemberg (Urteil vom 24.01.1992 - A 14 S 1039/90), wonach die islamische Republik Iran ein religiös-totalitärer Staat ist.
  • VGH Hessen, 11.05.1992 - 13 TP 145/91

    Feststellung der Voraussetzungen des AuslG 1990 § 51 Abs 1 J: 1990 in

    So geht das OVG Nordrhein-Westfalen im Gegensatz zur Einschätzung des Senates in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß die staatlichen Maßnahmen, die einem in sein Heimatland zurückkehrenden iranischen Staatsangehörigen wegen der Entziehung vom Wehrdienst drohen, als gezielte politische Verfolgungseingriffe zu werten sind (vgl. Urteile vom 5. September 1990 - 16 A 10160/90 - und vom 17. Oktober 1988 - 16 A 10187/88 - so wohl auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Januar 1992 - A 14 S 1039/90 - in einem die Desertion eines iranischen Wehrpflichtigen betreffenden Einzelfall).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.1997 - 9 A 4503/97
    Soweit die Kläger des weiteren die Divergenzrüge (§ 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylVfG) erheben und hierzu eine Abweichung von dem Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 24. Januar 1992 - A 14 S 1039/90 - geltend machen, fehlt es an der Darlegung eines Zulassungsgrundes aus dem Katalog des § 78 Abs. 3 AsylVfG.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.04.1994 - 7 A 11992/93
    "Der Senat befindet sich insoweit in seiner Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 07. November 1989 - 7 A 33/89 -) in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung der Rechtsprechung (vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 19. März 1991 - Az.: Bf VI 8/90 -, sowie des VGH BW, Urteil vom 24. Januar 1992, InfAuslR 1992, 374 ff.).
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